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11Im Sozialraum ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen

Gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern.

Linie

Die Leistungen zur sozialen Teilhabe sind darauf gerichtet, dass Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht oder erleichtert wird.

Gleichzeitig werden sie befähigt oder unterstützt, ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben in dem eigenen Wohnraum und im Sozialraum zu führen.

Die Bandbreite der individuellen Leistungen reicht

  • von der unterstützenden Assistenz bis hin zur qualifizierten Assistenz inklusive der Assistenz mit pflegendem Charakter,
  • von der vollständigen und teilweisen Übernahme, Begleitung, körperbezogenen Pflegemaßnahmen bis hin zur Befähigung zu einer selbstbestimmten und eigenständigen Alltagsbewältigung insbesondere durch Anleitung und Übung.

Eine mehr oder minder umfänglich angelegte Grundversorgung wird im Rahmen des „Wohnens“ beschrieben und ist abhängig von Bedarf und Bedürfnissen der einzelnen Personen.

Daneben können u.a. Leistungen erbracht werden

  • zur Betreuung Volljähriger in einer Pflegefamilie (früher: ambulante Betreuung in Gastfamilien),
  • Leistungen zum Erwerb und zum Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten (in Tagesstruktur und Schulungen) und
  • Leistungen zur Mobilität

Die Leistungen für die einzelne Person werden abschließend festgelegt in der Teilhabe-/Gesamtplanung.