Gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern.
Die Leistungen zur sozialen Teilhabe sind darauf gerichtet, dass Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht oder erleichtert wird.
Gleichzeitig werden sie befähigt oder unterstützt, ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben in dem eigenen Wohnraum und im Sozialraum zu führen.
Die Bandbreite der individuellen Leistungen reicht
Eine mehr oder minder umfänglich angelegte Grundversorgung wird im Rahmen des „Wohnens“ beschrieben und ist abhängig von Bedarf und Bedürfnissen der einzelnen Personen.
Daneben können u.a. Leistungen erbracht werden
Die Leistungen für die einzelne Person werden abschließend festgelegt in der Teilhabe-/Gesamtplanung.