Jetzt bewerben!
Linie

Die Stärkung der Demokratie ist unser Anliegen

Mitsprache, Mitgestaltung und Mitbestimmung

Erfahren Sie mehr über die Gremien MAV (Mitarbeiter*innenvertretung), Beiräte, Frauenbeauftragung und den Werkstattrat.

Linie

Für die Belange der Mitarbeitenden in den Wohnbereichen, in der WfbM und NAOMI

Die Mitarbeiter*innenvertretung

In den Einrichtungen und Diensten der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. im Ennepe-Ruhr-Kreis gibt es eine Mitarbeitervertretung, die für die Belange der Mitarbeitenden in den Wohnbereichen, in der WfbM und NAOMI zuständig ist.

Schwerpunktaufgabe der Mitarbeitervertretung ist es, darauf zu achten, dass alle Kolleg*innen nach geltendem Arbeitsrecht behandelt werden. Insbesondere soll die Mitarbeitervertretung die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden fördern sowie berechtigte berufliche, wirtschaftliche und soziale Anliegen gegenüber der Dienststellenleitung unterstützen, wenn die Mitarbeiter*in dies wünscht.

Grundlage der Arbeit der Mitarbeitervertretungen ist der so genannte „Dritte Weg", der die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Mitarbeitenden und deren Interessenvertretung (MAV) bestimmt. Demnach bilden die Mitarbeitenden zusammen mit der Dienststellenleitung und der Trägerin eine Dienstgemeinschaft.

Der gemeinsame Auftrag und die Dienstgemeinschaft verpflichten zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) sind die Rechte und Pflichten (z.B. Mitwirkungsbestimmungen) der Mitarbeitervertretung festgelegt. Viele Regelungen sind mit dem Betriebsverfassungsgesetz oder dem Personalvertretungsgesetz identisch.

Kontakt

Die Mitarbeitervertretung vom FRAUENHEIM WENGERN, NAOMI und der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) bilden:

Anja Lange Wohngruppe Alter Burghof 02335 9791-34
Martina Pfeiff Arbeitsbereich Hauswirtschaft 02335 9791-54
Serena Rüping NAOMI 02335 8885261
01522 9912465
Grit Christoph Wohngruppe Tabea 02335 9791 42
Stefanie Knierim IAW Naomi 02335 8885261
Annika Lubitz Wohngruppe Haus am Wege 02335 9791 30
Sandy Seiffert Verwaltung 02335 9791 32

mav@frauenheim-wengern.de

Der Beirat der Klient*innen

Vorsitzende ist Claudia Kockskämper (zu erreichen unter 02335 8453113) und stellvertretende Vorsitzende ist Marina Rosenbleck (zu erreichen unter 02335 979130).

Der Beirat der Klient*innen

Die Interessen aller Personen, die sich von Einrichtungen und Diensten des FRAUENHEIM WENGERN unterstützen lassen, werden von einem gemeinsamen Beirat vertreten.

Die Mitglieder des aktuell gewählten Beirates haben Ende des Jahres 2023 mehrheitlich beschlossen, den "Beirat der Bewohner*innen, Klient*innen und Teilnehmenden" in "Beirat der Klient*innen" umzubenennen. Eindeutig entschieden sie sich gegen Beirat der Nutzer*innen bzw. Kund*innen. Der Beschluss wurde in der Vollversammlung der Personen, die Hilfen in der besonderen Wohnform oder der ambulanten Dienste oder der Tagesstruktur in Anspruch nehmen, positiv und als längst überfällig begrüßt.

Alle Wohngruppen und jene, die Hilfen im sogenannten "stationären Einzelwohnen" in Anspruch nehmen, wählen einen Beirat.
Der Beirat wird von der Einrichtungsleitung über alle wichtigen Angelegenheiten informiert, kann mitbestimmen bei den Grundsätzen der Verpflegungsplanung, der Freizeitgestaltung und der Hausordnung.

Die Aufgaben im Einzelnen sind beschrieben in den §§10 ff der Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes.

Der Beirat der Klient*innen hat in seine Geschäftsordnung einen besonderen Passus zum Schutz vor körperlicher, sexualisierter oder psychischer Gewalt aufgenommen.

Es heißt dort (Auszüge):

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Gewalt wird von niemandem ausgeübt, weder körperliche, sexualisierte oder psychische Gewalt. (...)
Ein Beiratsmitglied kann ausgeschlossen werden, wenn er/sie Gewalt (sexualisierte, körperliche, verbale oder psychische) ausgeübt oder angedroht hat. Der Heimbeirat entscheidet darüber, wenn der Vorwurf glaubhaft gemacht wurde (Zeugen) und das betroffene Mitglied, die Möglichkeit zur Stellungnahme hatte (möglichst in der Sitzung).
 
Der Beirat hat auch die Möglichkeit, die Person zu ermahnen und eine Bewährungszeit von zwei Monaten zu bestimmen. Lässt sich die Person in dieser Zeit etwas zu Schulden kommen, wird im Rahmen der nächsten Sitzung des Heimbeirates über den Ausschluss entschieden.
Der Beirat im Frauenhein Wengern
Der Beirat der Klient*innen:
Vordere Reihe: Ute Mielitz, Barbara Stys, Daniela Kreth, Jennifer Bohlen, Marina Rosenbleck, Claudia Kockskämper, Martin Kramer. Hintere Reihe: Assistenz Anne Stein, Peter Eschler, Marita Müller, Lars Thomä, Jürgen Schneider, Angelina Handcke, Annika Betzer, Horst Jung, Pascale Lübke.
Michelle Weiße und Rosetta Bönig waren verhindert.

Der Beirat der Klient*innen fühlt sich verpflichtet, mitzuhelfen, dass Frauen und Männer in einer gewaltfreien Umgebung leben. Diese Aufgabe hat der Beirat delegiert an die Frauengruppe "Mutig und stark".
Sie wird beraten u.a. von Andrea Stolte (GESINE - Frauenberatung EN) und Marion Steffens (GESINE - Netzwerk Gesundheit EN).

Vertretung der Personen, die Hilfen der ambulanten Dienste nutzen

Mitbestimmung im Bereich des ambulant betreuten Wohnens nehmen die Klient*innen wahr in der Klient*innenvertretung.
Derzeit gilt der Beschluss der Vertretung, dass sie Teil des Beirates der Klient*innen sind und dort ihre Rechte vertreten werden.

Werkstattrat im Frauenhein Wengern
Benjamin Klaucke (Vorsitzender), Markus Brzezicki und Nils Keunecke bilden den Werkstattrat. Die vom Werkstattrat gewählte Vertrauensperson ist Martina Nast.

Der Werkstattrat ist die offizielle Vertretung aller Beschäftigten in der Werkstatt und wird alle vier Jahre gewählt

Der Werkstattrat

Der Werkstattrat trifft sich regelmäßig einmal im Monat mit der Werkstattleitung, um sich über die Entwicklung in der Werkstatt zu informieren und über Beschwerden oder Vorschläge aus den Reihen der Beschäftigten zu informieren.

Unterstützt wird der Werkstattrat in seiner Arbeit durch eine Vertrauensperson aus dem Kreis der Gruppenleiter*innen.
Die Vertrauensperson wird vom Werkstattrat gewählt.

Die Frauenbeauftragten im Frauenhein Wengern

Die zwei Frauenbeauftragten und die Stellvertreterin bilden die Frauenbeauftragung Frauenheim.

Astrid Tremblau (Frauenbeauftragte der WfbM) und Svenja Müller (Stellvertreterin) sowie Katherina Kroll (Frauenbeauftragte Wohnen) (v.l.n.r.) wurden gewählt.
Sandra Förster steht der Frauenbeauftragung als Assistenz zur Seite.

Frauen-Beauftragte kennen die Rechte von Frauen.
Sie machen sich stark für die Frauen

Frauenbeauftragung

"Weibernetz e.V." schreibt in der Broschüre "Frauen-Beauftragte in Einrichtungen":
"Frauen-Beauftragte sind für die Frauen in der Werkstatt und in der Wohn-Einrichtung da. (...) "

Seit In-Kraft-Treten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Werkstatt-Ordnung werden in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine Frauenbeauftragte und die Stellvertretung gewählt, erstmalig im Herbst 2017. Da das BTHG nichts Vergleichbares für Wohn-Einrichtungen bestimmt hat, haben die Trägerin, Evangelische Frauenhilfe in Westfalen, die Gesamtleiterin des FRAUENHEIM WENGERN und die Frauengruppe „Mutig und Stark“ beschlossen, eine Frauenbeauftragte Wohnen und ihre Stellvertreterin zu wählen.

Kontakt

assistenz-frauenbeauftragte@
frauenheim-wengern.de