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5Die Vielfalt von Wohnformen – in einer familienähnlichen Form leben

In Familien oder anderen privaten Haushalten häusliche Gemeinschaft erleben.

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Bei der Betreuungsform „Wohnen in Gastfamilien“ oder - wie es der Landesrahmenvertrag NRW sagt - Betreuung Volljähriger in Pflegefamilien nehmen Familien oder andere private Haushalte ein bis maximal zwei Personen mit Behinderungen in ihre Wohngemeinschaft auf und stellen ihr ein eigenes Zimmer zur Verfügung.

Frauen und Männer im erwerbstätigen Alter arbeiten in der Regel werktags in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM).

Die häusliche Gemeinschaft in der Gastfamilie umfasst dem individuellen Bedarf entsprechende, familienbezogene Unterstützung. Dazu zählen Mahlzeiten, aber auch Haushaltspflege und Wäschewaschen sowie gelegentlich Freizeitaktivitäten - von gemeinsamem Fernseh- oder Spiele-Abenden bis zu Ausflügen oder auch nur einem gemütlichen Plausch nach Feierabend bei einer Tasse Kaffee.

Wie das Zusammenleben konkret aussehen kann, wird im Einzelfall abgesprochen und hängt stark von den Wünschen und Bedürfnissen der jeweiligen behinderten Frauen und Männer und den einzelnen Gastfamilien ab.

Wir unterstützen sowohl Sie als auch die Gast-/Pflegefamilie u.a. durch Information und Beratung.