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9Den Weg zu den Leistungen erleichtern

Wir beraten und unterstützen in Fragen der Aufnahme und Finanzierung.

Linie

Mitarbeitende der Sozialen Dienste stehen für erste unverbindliche Informations- und Beratungsgespräche zur Verfügung.
Sie unterstützen und beraten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen beispielsweise bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen und Bescheide.
Sie helfen auf Wunsch bei der Vorbereitung des allgemein üblichen individuellen Gespräches zur Festlegung der Teilhabe-/Gesamtplanung, in dem verbindlich Art und Umfang der notwendigen Leistungen festgelegt werden.

Kontakt

kontakt@frauenheim-wengern.de

Bitte geben Sie per Mail Ihren Kennenlern-Wunsch und Ihre Kontaktdaten an. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Nach dem ersten Gespräch wird ein Probewohnen für zwei Wochen in einer dem Wunsch und Hilfebedarf entsprechenden Wohnform angeboten. Das Probewohnen kann verkürzt oder verlängert werden.

In der Regel erfolgt die Finanzierung für die Vermietung des Wohnraumes etc. über das örtliche Sozialamt (Grundsicherung, Wohngeld) und für die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX). Andere Kostenträger sind möglich.