Werkstatt unterzeichnet Rahmenvereinbarung für Gewaltprävention

(Oktober 2021)

Werkstatt unterzeichnet Rahmenvereinbarung für Gewaltprävention (Oktober 2021)

Stolz präsentieren die Frauenbeauftragten Astrid Tremblau und Manuela Twarok (vorne von links) und die Mitglieder des Werkstatt-Rates der WfbM FRAUENHEIM WENGERN Benjamin Klaucke und Thomas Ringelsiep (hinten von links) die Beitritts-Erklärung zur Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung und Gewaltprävention in nordrhein-westfälischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Foto: EFHiW

Ein ganz besonderer Vertrag wurde in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) FRAUENHEIM WENGERN unterzeichnet: der Werkstatt-Rat, die offizielle Vertretung aller Beschäftigten in der Werkstatt der WfbM FRAUENHEIM WENGERN, und die Frauenbeauftragten der WfbM haben die Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung und Gewaltprävention in nordrhein-westfälischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung gemeinsam unterzeichnet.

Das dort festgehaltene gemeinsame Ziel ist die Verbesserung der Gewaltprävention sowie die Qualitätssicherung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Seit In-Kraft-Treten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Werkstatt-Ordnung werden in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine Frauenbeauftragte und die Stellvertretung gewählt, erstmalig im Herbst 2017 - so auch in der WfbM des FRAUENHEIM WENGERN.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat 2020 in Kooperation mit den Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte und Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen sowie weiteren Partnern die Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung und Gewaltprävention in nordrhein-westfälischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung entwickelt. Angestoßen wurde dieses Projekt nicht zuletzt durch die Enthüllungen des Journalisten Günter Wallraff, der 2017 Missstände in einigen Werkstätten für Menschen mit Behinderung aufgedeckt hatte.

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