Einüben der Abstandsregeln im Alltag

(März 2020)

Einüben der Abstandsregeln im Alltag (März 2020)

Einüben der Abstandsregeln im Alltag (März 2020)

Einüben der Abstandsregeln im Alltag (März 2020)

Wie viel sind 2 Meter Abstand im Stehen, Gehen oder Sitzen? Mit der Weisung des MAGS NRW und der Allgemeinverfügung der Stadt Wetter gilt das Betretungsverbot der Werkstatt für Menschen für Menschen mit Behinderungen (WfbM). Nach Nr. 4 dieser Verfügung sind Nutzer*innen von dem Verbot auszunehmen, wenn die soziale Betreuung für den Zeitraum, in dem sie sich normalerweise in der WfbM aufhalten, nicht sichergestellt ist.

Die Beschäftigten der Werkstatt des FRAUENHEIM WENGERN, die sich im Bereich Wohnen vom Frauenheim oder von dem ambulanten Dienst NAOMI unterstützen lassen, fallen unter diese Ausnahme. Und so können sie ihren Alltag weiterhin mit ihrer Tätigkeit in der WfbM strukturieren.

Zuvor mussten die Abstandsregeln auf dem Weg von zu Hause zur Haltestelle einüben. Zwei Meter Abstand:  beim Warten auf den Werkstattbus, beim Einsteigen, beim Fahren im Bus, beim Aussteigen, auf dem Weg zum Arbeitsplatz – all das muss trainiert werden.

Damit alles gut gelingt, begleiteten Polizist Jürgen Bochmann, Werkstattleiter Thomas Schiebille und Axel Rainero, Mitarbeiter des Sozialen Dienstes, die ersten Fahrten. Polizist Bochmann schulte dann im Werkstattgebäude in Kleingruppen kurz und prägnant die Inhalte der Verfügungen für den Alltagsgebrauch. Danach war den Beschäftigten alles in Praxis und Theorie klar.

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