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Zusammenarbeit
mit Angehörigen und Ärzten
Die
enge Zusammenarbeit mit Angehörigen ist selbstverständlich, da der individuelle
Unterstützungs- und Hilfebedarf vom jeweiligen Lebensbereich und der jeweiligen
Situation abhängig ist.
Sie wird von der Bezugsbetreuerin, aber auch von der Bereichsleitung wahrgenommen.
Die Hausseelsorgerin oder die Gemeindepfarrer können beteiligt werden, ebenso der Behindertenbeauftragte der Stadt Wetter. Sollte ein gesetzlicher Betreuer bestellt worden sein, so wird auch dieser beratend in Überlegungen, Entscheidungen bzw. Planungen mit einbezogen werden.
Natürlich werden auf Wunsch die niedergelassene behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt (Hausarzt, Neurologe, etc.) hinzugezogen.
Das Frauenheim Wengern nimmt teil am „Modellprojekt zur besseren medizinischen Versorgung und Betreuung von Heimbewohnerinnen“. Im Rahmen der integrierten Versorgung werden so Doppeluntersuchungen und Klinikaufenthalte vermieden.
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