Wenn Sie Gesprächspartnerinnen in Ihrer Wohnung vermissen und die Gefahr der Vereinsamung für sich sehen, so können wir Ihnen das ambulant betreute Wohnen in Gastfamilien empfehlen.
Sie wohnen in einem eigenen Zimmer in einer Familie.
Sie haben sowohl die Möglichkeit des engeren oder lockeren Familienanschlusses, als auch Assistenz, Beratung durch Mitarbeiterinnen des Familienpflegeteams.
Grundlage des betreuten Wohnens in Gastfamilien sind die „Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) für die Familienpflege erwachsener behinderter Menschen“.
Wohnen Sie als Jugendlicher oder als Jugendliche bereits in einer Pflegefamilie, so kann das Verhältnis „Pflegefamilie“ in ein Verhältnis „Gastfamilie“ umgewandelt werden, sobald Sie volljährig geworden sind.
Bei Fragen zum Verfahren, sprechen Sie uns an!
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